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OSTERKORN
R E C H T S A N W Ä L T E

 

 

 

Wir sind in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht und allgemeinen Wirtschaftsrecht, auf sehr hohem Niveau tätig. Dabei engagieren wir uns jeweils in erster Linie - nicht zuletzt im Sinne vorbeugender Rechtspflege - beratend, u.a. bei der laufenden rechtlichen Beratung von Fonds sowie anderen Unternehmen und den Prüfungsprozessen im Zusammenhang mit Transaktionen sowie der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen. Wenn und soweit außergerichtlich adäquate Ergebnisse nicht erreichbar oder nicht zu erwarten sind, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten engagiert und nachhaltig auch vor Gericht.